Vereinsbeitrag
Der Gemeinderat Niederweningen fördert das aktive Vereinsleben in gemeinnützigen, politischen, kulturellen, musikalischen, konfessionell neutralen, Freizeit gestaltenden sowie sportlichen Bereichen.
Berechtigte Vereine
Es werden in erster Linie Vereine mit Sitz in der Gemeinde Niederweningen, deren Tätigkeiten und Aktivitäten sich vorwiegend auf die Gemeinde Niederweningen beschränken, unterstützt. Vereine ohne Sitz in der Gemeinde Niederweningen werden nur unterstützt, wenn aktive Mitglieder und / oder Kinder und Jugendliche in der Gemeinde Niederweningen gesetzlichen Wohnsitz haben. Folgende Kriterien müssen zwingend erfüllt sein:
- Verein nach Art. 60ff ZGB
- schriftliche Statuten
- Sitz in einer der vier Wehntaler Gemeinden (Niederweningen, Oberweningen, Schleinikon, Schöfflisdorf)
- Vereinsmitglieder mit Wohnsitz in Niederweningen
- sozialen, kulturellen oder sportlichen Zweck
- politisch und konfessionell neutral
Finanzielle Unterstützung
Der Gemeinderat möchte die wertvolle Vereinsarbeit mit finanziellen Beiträgen unterstützen. Vorbehalten bleibt jeweils die Genehmigung des Budgets durch die Gemeindeversammlung. Ein genereller Rechtsanspruch auf finanzielle Mittel besteht nicht.
- Vereinsbeitrag CHF 300.00
- Kinder- und Jugendförderungsbeitrag CHF 40.00 / Kind
- Jubiläumsbeitrag
- Anschaffung Vereinsbekleidung / Fahne CHF 500.00
- Teilnahme Eidgenössische Feste CHF 300.00
- Gemeindebeitrag nach Vereinbarung
Gesuch
Die Auszahlung muss mit dem Gesuch Vereinsbeitrag jährlich vom Verein beantragt werden.
- Einreichung bis 30. Oktober des laufenden Jahres
- Zusätzlich Mitgliederliste Kinder und Jugendlichen mit Adresse und Geburtsdatum
- keine Gewährung ohne fristgerechte Einreichung des Gesuchs
Dokumente
Preis: gratis