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Bewilligung Veranstaltung

Planen Sie eine öffentliche Veranstaltung? Benötigen Sie ein befristetes Patent für eine Festwirtschaft? Ist eine Polizeistundenverlängerung notwendig? Dann benötigen Sie von der Gemeinde eine Bewilligung.

Diese ist notwendig bei:

  • Benützung von öffentlichem Grund
  • Öffentliche Veranstaltung
  • Verkauf von Alkohol und/oder Esswaren
  • Polizeistundenverlängerung
  • Einsatz von Lautsprechern und Verstärkern (über 93 dB[A]) oder Lasern

Wird ein Anlass trotz fehlender Bewilligung durchgeführt oder werden die Auflagen in der Bewilligung nicht eingehalten, so hat dies eine Verzeigung zur Folge.

Für eine rein private Veranstaltung (z.B. Geburtstags- oder Hochzeitsfeier), bei welcher ausser geladene Gäste (Freunde und Bekannte etc.) niemand Zutritt hat sowie keine der vorgenannten Umstände gegeben sind, keine polizeiliche Bewilligung notwendig. 

Das Gesuch ist mind. 3 Wochen vor der Veranstaltung an die Abteilung Bevölkerungsdienste einzureichen.

Dokumente

Gesuch um Bewilligung einer Veranstaltung [pdf, 157 KB]

Preis: gratis