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Fahrbewilligung Waldstrassen

Waldstrassen dürfen nur soweit notwendig, für die Ausübung der Jagd und der Landwirtschaft sowie für den Unterhalt von Gewässern und Versorgungsanlagen befahren werden. In begründeten Ausnahmefällen kann durch den Forstbetrieb Wehntal eine Fahrbewilligung erteilt werden.

Preis: gratis