Erklärung Wohnadresse Minderjährige
Eltern entscheiden grundsätzlich gemeinsam darüber, wo und zusammen mit welchem Elternteil das Kind lebt. Bei einem Umzug ist die Erklärung Wohnadresse Minderjährige an die Abteilung Bevölkerungsdienste einzureichen.
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Erklärung Wohnadresse Minderjährige
Preis: gratis