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Ordentliche Einbürgerung

Besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Auf der Website des Gemeindeamts des Kantons Zürich finden Sie sämtliche Informationen zur Voraussetzung und zum Verfahren.

Voraussetzungen

  • In der Schweiz integriert
  • C-Bewilligung
  • Mindestens 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz (Doppelzählung zwischen 8 und 18 Jahre)
  • Mindestens zwei Jahre Wohnsitz in Niederweningen / Personen zwischen 16 und 25 Jahre: mindestens zwei Jahre Wohnsitz im Kanton Zürich

Gebühren

Gesuch

Doppelstaatsbürgerschaft

  • Beibehaltung bisherige Staatsangehörigkeit gemäss Schweizer Recht möglich
  • Doppelstaatsbürgerschaft in einigen Ländern nicht möglich
  • genauerere Infos bei der zuständigen ausländischen Vertretung 

Preis: auf Anfrage