Erleichterte Einbürgerung
Auf der Website des Gemeindeamts des Kantons Zürich finden Sie sämtliche Informationen zur Voraussetzung, den Gebühren und zum Verfahrensblauf der erleichterten Einbürgerung.
Voraussetzungen
- verheiratet mit Schweizerbürger/in
- unter 22 Jahre alt und ein bereits eingebürgerter Elternteil
- ein Elternteil bei der Geburt bereits Schweizer/in
- unter 18 Jahre alt und staatenlos
- Eltern und Grosseltern haben schon in der Schweiz gelebt (Dritte Ausländergeneration)
Gebühren
- Einzelperson bis 18 Jahre: CHF 650.00
- Einzelperson über 18 Jahre: CHF 900.00
- Kosten für die notwendingen Dokumente
Gesuch
- Bestellung via E-Mail beim SEM oder am Schalter der Gemeindeverwaltung
- Einreichung mit Unterlagen per Post an Staatssekretariat für Migration (SEM), 3003 Bern
Link: Erleichterte Einbürgerung
Preis: auf Anfrage