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Erleichterte Einbürgerung

Auf der Website des Gemeindeamts des Kantons Zürich finden Sie sämtliche Informationen zur Voraussetzung, den Gebühren und zum Verfahrensblauf der erleichterten Einbürgerung. 

Voraussetzungen

  • verheiratet mit Schweizerbürger/in
  • unter 22 Jahre alt und ein bereits eingebürgerter Elternteil 
  • ein Elternteil bei der Geburt bereits Schweizer/in
  • unter 18 Jahre alt und staatenlos
  • Eltern und Grosseltern haben schon in der Schweiz gelebt (Dritte Ausländergeneration)

Gebühren

  • Einzelperson bis 18 Jahre: CHF 650.00
  • Einzelperson über 18 Jahre: CHF 900.00
  • Kosten für die notwendingen Dokumente

Gesuch

Preis: auf Anfrage