Einbürgerung Schweizer
Sie wollen als Schweizer Bürger/in das Gemeindebürgerrecht der Gemeinde Niederweningen erhalten?
Voraussetzungen
- Mindestens zwei Jahre Wohnsitz in Niederweningen
- Personen zwischen 16 und 25 Jahren: mindestens zwei Jahre Wohnsitz im Kanton Zürich
Gebühren
- Einzelperson bis 25 Jahre: CHF 50.00
- Einzelperson über 25 Jahre: CHF 100.00
- einbezogene Kinder gebührenfrei
Gesuch
Das Gesuch muss ausgefüllt und unterschrieben mit folgenden Unterlagen an die Abteilung Bevölkerungsdienste eingereicht werden:
- Familienausweis bei verheirateten, geschiedenen oder getrennten Personen (nicht älter als 6 Monate)
- Personenstandsausweis bei ledigen Personen ohne Nachkommen (nicht älter als 6 Monate)
- Scheidungs-/Trennungsurteil (mit Rechtskraftbescheinigung) bei minderjährigen miteingebürgerten Kindern
- Strafregisterauszug (am Postschalter oder online bestellen)
- Betreibungsregisterauszug von Personen ab 16 Jahren (beim Betreibungsamt Dielsdorf Nord bestellen)
- Steuerausweis bzw. Nachweis, dass alle def. Steuern bez. wurden (beim Steueramt bestellen)
Dokumente
Preis: auf Anfrage