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Einbürgerung Schweizer

Sie wollen als Schweizer Bürger/in das Gemeindebürgerrecht der Gemeinde Niederweningen erhalten? 

Voraussetzungen

  • Mindestens zwei Jahre Wohnsitz in Niederweningen 
  • Personen zwischen 16 und 25 Jahren: mindestens zwei Jahre Wohnsitz im Kanton Zürich

Gebühren

  • Einzelperson bis 25 Jahre: CHF 50.00
  • Einzelperson über 25 Jahre: CHF 100.00
  • einbezogene Kinder gebührenfrei

Gesuch

Das Gesuch muss ausgefüllt und unterschrieben mit folgenden Unterlagen an die Abteilung Bevölkerungsdienste eingereicht werden:

  • Familienausweis bei verheirateten, geschiedenen oder getrennten Personen (nicht älter als 6 Monate)
  • Personenstandsausweis bei ledigen Personen ohne Nachkommen (nicht älter als 6 Monate)
  • Scheidungs-/Trennungsurteil (mit Rechtskraftbescheinigung) bei minderjährigen miteingebürgerten Kindern
  • Strafregisterauszug (am Postschalter oder online bestellen)
  • Betreibungsregisterauszug von Personen ab 16 Jahren (beim Betreibungsamt Dielsdorf Nord bestellen)
  • Steuerausweis bzw. Nachweis, dass alle def. Steuern bez. wurden (beim Steueramt bestellen)

Dokumente

Gesuch Einbürgerung Schweizer [pdf, 53 KB]

Preis: auf Anfrage