Bürgerrechtsentlassung
Falls Sie sich als Schweizer einbürgern lassen und Ihren alten Heimatort aufgeben möchten, muss bei der entsprechenden Gemeinde ein Gesuch um Bürgerrechtsentlassung gestellt werden.
Sämtliche Informationen dazu finden Sie auf der Website des Gemeindeamts des Kantons Zürich.
Link: Bürgerrechtsentlassung
Preis: auf Anfrage