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Stimmrechtsbescheinigung bei Initiative/Referendum

Die Initiativkomitees (oder einzelne Stimmberechtigte) holen die Stimmrechtsbescheinigungen für eidgenössische Geschäfte direkt bei den Gemeinden ein, während sie die Unterschriften in kantonalen Sachen unbescheinigt einreichen. In diesem Fall stellt das Statistische Amt einzelnen Gemeinden Unterschriftenlisten zu, welche diese prüfen und dem Statistischen Amt retournieren.

Weitere Informationen zum Thema Initiativen und Referenden finden Sie auf der Website des Statistischen Amts Zürich.

Preis: gratis