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Beantwortung offene Fragen der Informationsveranstaltung Wärmeverbund

Vielen Dank für Ihre rege Teilnahme an der Informationsveranstaltung des Wärmeverbunds vom 9. Juli 2025. Einige Fragen Ihrerseits konnten nicht direkt an der Veranstaltung beantwortet werden, sondern bedurften einer weiteren Abklärung.

Beantwortung der offenen Fragen:

  • Werden die bestehenden Anlagen nach Buchwert in den Eigenwirtschaftsbetrieb übernommen? 
    Ja, zum Buchwert
  • Abschreibung der Heizanlage wird vom übernommenen Buchwert bis zur Neubeschaffung getätigt?
    Die Abschreibung wird über 25 Jahre gemäss Handhabung und Vorgaben der Gemeinde getätigt. Dies bedeutet, die Abschreibung auf der Heizung wird in den Büchern 2013-2037 vorgenommen. In der Finanzplanung ist vorgesehen, dass die Schnitzelheizung 2038 ersetzt wird, ab da wird die neue Anlage wieder über 25 Jahre abgeschrieben.
  • Muss für die Anschaffung der Schnitzelheizung 2038 ein Kredit aufgenommen werden?
    Indirekt, das Kapital wird von der Gemeinde eingeworfen und gegenüber dem WVN verzinst. Wieviel Geld davon aus einem Kredit sein wird, kann aktuell nicht gesagt werden.
  • Einkauf Holzschnitzelpreis: kurze Erläuterung der Preisgestaltung und an was sich dieser orientiert? Sicherheit, dass beim Holzschnitzelpreis keine "Apothekerpreise" entstehen.
    Mit dem Forst besteht eine Leistungsvereinbarung in Form eines Gemeinderatsbeschlusses über die Holzschnitzellieferung. Inhalt Abnahmemenge ca. 3000 m3 pro Jahr zum Preis von CHF 35.00/m3. Bei den Verhandlungen werden jeweils die aktuellen Holschnitzelpreise in einem Benchmark verglichen.

Bei allfälligen weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und hoffen auf Ihre wohlwollende Stimme an der Gemeindeversammlung vom kommenden 18. September 2025 bei der Totalrevision der Wärmeverbundverordnung Niederweningen (WVV) mit Überführung des Betriebes per 1. Januar 2026 in einen Eigenwirtschaftsbetrieb.