Wahlanordnung Erneuerungswahl Behörden für die Amtsdauer 2026-2030
Im März 2026 finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2026 - 2030 folgender Gemeindebehörden statt.
- Gemeinderat (5 Mitglieder inkl. Präsidium)
- Rechnungsprüfungskommission (5 Mitglieder inkl. Präsidium)
- Schulpflege Wehntal (7 Mitglieder inkl. Präsidium)
- Reformierte Kirchenpflege Wehntal (7 Mitglieder inkl. Präsidium)
Für die Durchführung der Erneuerungswahlen der Schulpflege Wehntal sowie der reformierten Kirchenpflege Wehntal wurde die Gemeinde Niederweningen als wahlleitende Behörde bestimmt. Gemäss § 49 GPR setzt die Wahlleitende Behörde mit der Anordnung der Wahl eine Frist von 40 Tagen an, innert welcher Wahlvorschläge bei ihr eingereicht werden können. Jeder Wahlvorschlag muss gemäss § 51 GPR von mindestens 15 Stimmberechtigten des betreffenden Wahlkreises unterzeichnet sein. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterzeichnung kann nicht zurückgezogen werden.