Hinweis Grabschmuck beim Friedhof Niederweningen
Gemäss der Friedhof- und Bestattungsverordnung vom 11. Dezember 2024 sind Blumen- und Pflanzenschmuck für das Gemeinschaftsgrab und die Urnennischen für höchstens 4 Wochen nach der Bestattung zulässig. In der Vergangenheit wurde der Schmuck über längere Zeit dort platziert, weshalb alles weggeräumt wurde. Falls der weggeräumte Grabschmuck entgegengenommen werden möchte, melden Sie sich bis spätestens 31. Dezember 2025 beim Werk unter der Telefonnummer 044 856 11 90.
Bitte beachten Sie zukünftig die Bestimmungen der Friedhof- und Bestattungsverordnung. Grabschmuck beim Gemeinschaftsgrab sowie den Urnennischen wird nur für höchstens 4 Wochen nach der Bestattung toleriert. Danach wird der Grabschmuck weggeräumt. Vielen Dank für Ihr Verständnis.