Vorläufige Wahlvorschläge Erneuerungswahl Behörden für die Amtsdauer 2026-2030
Im März 2026 finden die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2026 - 2030 folgender Gemeindebehörden statt.
- Gemeinderat (5 Mitglieder inkl. Präsidium)
- Rechnungsprüfungskommission (5 Mitglieder inkl. Präsidium)
- Schulpflege Wehntal (7 Mitglieder inkl. Präsidium)
- Reformierte Kirchenpflege Wehntal (7 Mitglieder inkl. Präsidium)
Auf die Wahlausschreibung vom 17. September 2025 sind innert Frist Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 – 2030 eingereicht worden. In Anwendung von §53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) können innert einer Frist von 7 Tagen, d.h. bis spätestens 17. November 2025, 12:00 Uhr die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Niederweningen (wahlleitende Behörde), Alte Stationsstrasse 19, 8166 Niederweningen eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte (VPR)). Nach Ablauf dieser zweiten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.