Winterdienst / Schneeräumung
Der Winter macht sich allmählich bemerkbar. Damit die Schneeräumung auf Strassen und Gehwegen einwandfrei funktionieren kann, sind alle Fahrzeughalter gebeten, ihre Fahrzeuge so abzustellen, dass ungehindert Schnee weggeräumt und gesalzen oder gesplittet werden kann. Insbesondere über Nacht sollten Fahrzeuge nicht auf den Strassen parkiert werden. Wir möchten wieder einmal darauf aufmerksam machen, dass das Parkieren auf Trottoirs und im Bereich von Strasseneinmündungen grundsätzlich verboten ist. Der Gemeinderat behält sich die Verzeigung von fehlbaren Fahrzeuglenkern vor und lehnt jede Haftung für Schäden ab, die wegen Nichtbeachtung dieser Weisung entstehen können.