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Formulare Wahlvorschläge 2. Wahlgang Ref. Kirchenpflege Wehntal

Für die nicht besetzten Sitze der reformierten Kirchenpflege Wehntal wird am 14. Juni 2026 ein 2. Wahlgang mit leeren Wahlzetteln durchgeführt. Entscheidend ist im zweiten Wahlgang das relative Mehr (§ 84b Abs. 2 GPR). Für die Durchführung der 2. Wahlgangs der reformierten Kirchenpflege Wehntal wurde die Gemeinde Niederweningen als wahlleitende Behörde bestimmt.

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis zum 18. März 2026, 12:00 Uhr können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde (Gemeinderat Niederweningen) eingereicht werden. Jeder Wahlvorschlag muss gemäss § 51 GPR von mindestens 15 Stimmberechtigten des betreffenden Wahlkreises unterzeichnet sein. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterzeichnung kann nicht zurückgezogen werden.