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Aufforderung Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlicher Strassen, Plätzen, Fuss- und Radwegen werden aufgefordert, Bäume, Sträucher, Hecken und andere Pflanzen, welche in den Strassenraum sowie in den Fuss- und Radweg hineinragen, zurückzuschneiden. Bäume und Pflanzen dürfen Strassenlampen, Verkehrssignale, Hydranten etc. nicht verdecken. Sichtbereich, Einmündungen und Kurvenbereich sind freizuscheneiden (Höhe max. 0.8 m).

Freihalteraum
• Fahrbahn: Höhe mind. 4.50 m, Seitlich mind. 0.50 m, Optimal 1.0 m
• Fuss- und Radweg: Höhe mind. 2.65 m

Merkblatt Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern