Vorläufige Wahlvorschläge Erneuerungswahl der Behörden für die Amtsdauer 2026 – 2030
Auf die Wahlausschreibung vom 17. September 2025 sind innert Frist folgende Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 – 2030 eingereicht worden:
Gemeinderat (5 Mitglieder inkl. Präsidium)
| Name Vorname (Rufname) | Jahrgang | Beruf | Adresse | Partei | bisher/neu |
|---|---|---|---|---|---|
| Aeschlimann Wirz Regula | 1962 | Rechtsanwältin | Vogelacherstrasse 7, Niederweningen | - | bisher |
| Eberhard Martin | 1968 | EL-Projektleiter | Vogelacherstrasse 17, Niederweningen | - | bisher |
| Hänseler Marcel | 1989 | Bauherrenvertreter | Dorfstrasse 10, Niederweningen | - | neu |
| Müller Patricia | 1971 | Buchhalterin | Binzacherweg 21b, Niederweningen | - | neu |
| Staub Markus (Mark) | 1957 | Wirtschaftsinformatiker | Murzlenstrasse 60a, Niederweningen | - | bisher |
| Präsidium | |||||
| Staub Markus (Mark) | 1957 | Wirtschaftsinformatiker | Murzlenstrasse 60a, Niederweningen | - | bisher |
Rechnungsprüfungskommission (5 Mitglieder inkl. Präsidium)
| Name Vorname (Rufname) | Jahrgang | Beruf | Adresse | Partei | bisher/neu |
|---|---|---|---|---|---|
| Barth Immo | 1981 | Ingenieur | Binzacherweg 60, Niederweningen | - | neu |
| Howald Stefan | 1985 | Zollfachmann | Tannrietlistrasse 19, Niederweningen | - | neu |
| Jasper Klaus-Jörg | 1974 | Verkäufer | Binzacherweg 23a, Niederweningen | - | bisher |
| Kalberer Lukas | 1967 | Gemeindeschreiber | Vogelacherstrasse 14a, Niederweningen | - | bisher |
| Manser Marcel | 1975 | Controller | In Hintereichen 5, Niederweningen | - | bisher |
| Sutter Sialm Barbara | 1971 | Informatikerin | Vogelacherstrasse 8, Niederweningen | - | bisher |
| Wdowik Alexandre (Alex) | 1973 | Betriebswirtschafter | Binzacherweg 38, Niederweningen | Die Mitte | neu |
| Präsidium | |||||
| Kalberer Lukas | 1967 | Gemeindeschreiber | Vogelacherstrasse 14a, Niederweningen | - | bisher |
Schulpflege Wehntal (7 Mitglieder inkl. Präsidium)
| Name Vorname (Rufname) | Jahrgang | Beruf | Adresse | Partei | bisher/neu |
|---|---|---|---|---|---|
| Franzen Ann Barbara (Barbara) | 1964 | Kunsthistorikerin | Vorderegg 16, Niederweningen | FDP | bisher |
| Köppel Nerina (Nenna) | 1981 | - | Chlupfwiesstrasse 36, Oberweningen | - | bisher |
| Rossi Miro | 1981 | Institutionsleiter | Tannrietlistrasse 18, Niederweningen | - | bisher |
| Senn Gabriela | 1964 | Kaufmännische
Angestellte |
Binzacherweg 27a, Niederweningen | - | bisher |
| Präsidium | |||||
| Franzen Ann Barbara (Barbara) | 1964 | Kunsthistorikerin | Vorderegg 16, Niederweningen | FDP | bisher |
Reformierte Kirchenpflege Wehntal (7 Mitglieder inkl. Präsidium)
| Name Vorname (Rufname) | Jahrgang | Beruf | Adresse | Partei | bisher/neu |
|---|---|---|---|---|---|
| Both Michael Franz (Franz) | 1966 | Diplom. Mathematiker | Vorderegg 4, Niederweningen | - | bisher |
| Hartmann Christine | 1974 | Primarlehrerin | Hüsliweg 16, Niederweningen | - | bisher |
| Schäuble Beatrice | 1973 | Kaufmännische Angestellte | Im Bungert 15, Schöfflisdorf | - | bisher |
| Weiss-Fisler Susanne | 1974 | Projektleiterin | Mülirebenstrasse 6, Schöfflisdorf | - | bisher |
| Präsidium | |||||
| Weiss-Fisler Susanne | 1974 | Projektleiterin | Mülirebenstrasse 6, Schöfflisdorf | - | bisher |
In Anwendung von §53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) können innert einer Frist von 7 Tagen, d.h. bis spätestens 17. November 2025, 12:00 Uhr die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Niederweningen (wahlleitende Behörde), Alte Stationsstrasse 19, 8166 Niederweningen eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte (VPR)). Nach Ablauf dieser zweiten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.
Für den Gemeinderat und die Rechnungsprüfungskommission Niederweningen ist jede stimmberechtigte Person wählbar, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Niederweningen hat. Für die Schulpflege Wehntal ist jede stimmberechtigte Person wählbar, die ihren politischen Wohnsitz in der Schulgemeinde (Niederweningen, Oberweningen, Schleinikon, Schöfflisdorf) hat. Für die Reformierte Kirchenpflege Wehntal sind Mitglieder der Zürcher Landeskirche mit Wohnsitz im Kanton Zürich wählbar. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und, sofern vorhanden, mit der Parteizugehörigkeit auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich kann der Rufname angegeben werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Urnenwahl wird mit einem gedruckten Wahlzettel durchgeführt, wenn gleich viele oder weniger Personen vorgeschlagen wurden, als Stellen zu besetzen sind. Ansonsten wird ein leerer Wahlzettel mit einem Beiblatt gemäss § 61 GPR verwendet. Die Namen der vorgeschlagenen Personen werden auf dem Wahlzettel oder dem Beiblatt in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis zehn Tage nach dem ersten Wahlgang können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Formulare für die Wahlvorschläge können auf www.niederweningen.ch und der Gemeindeverwaltung Niederweningen bezogen werden.
Gegen die Anordnung der Wahl des Gemeinderates, der Rechnungsprüfungskommission und der Schulpflege Wehntal kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen ((§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstr. 24, 8157 Dielsdorf, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.
Gegen die Anordnung der Wahl der reformierten Kirchenpflege Wehntal kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) bei der Bezirkskirchenpflege Dielsdorf, c/o Eberhard Walther, Neuwiesstrasse 7, 8113 Boppelsen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.