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Vorläufige Wahlvorschläge Erneuerungswahl der Behörden für die Amtsdauer 2026 – 2030

Auf die Wahlausschreibung vom 17. September 2025 sind innert Frist folgende Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 – 2030 eingereicht worden: 

Gemeinderat (5 Mitglieder inkl. Präsidium) 

Name Vorname (Rufname) Jahrgang Beruf Adresse Partei bisher/neu
Aeschlimann Wirz Regula 1962 Rechtsanwältin Vogelacherstrasse 7, Niederweningen  - bisher
Eberhard Martin 1968 EL-Projektleiter  Vogelacherstrasse 17, Niederweningen  - bisher
Hänseler Marcel 1989 Bauherrenvertreter Dorfstrasse 10, Niederweningen  - neu
Müller Patricia 1971 Buchhalterin Binzacherweg 21b, Niederweningen - neu
Staub Markus (Mark) 1957 Wirtschaftsinformatiker Murzlenstrasse 60a, Niederweningen  - bisher
Präsidium          
Staub Markus (Mark) 1957 Wirtschaftsinformatiker Murzlenstrasse 60a, Niederweningen  - bisher

Rechnungsprüfungskommission (5 Mitglieder inkl. Präsidium) 

Name Vorname (Rufname) Jahrgang Beruf Adresse Partei bisher/neu
Barth Immo  1981 Ingenieur        Binzacherweg 60, Niederweningen  - neu
Howald Stefan  1985 Zollfachmann  Tannrietlistrasse 19, Niederweningen  - neu
Jasper Klaus-Jörg  1974 Verkäufer  Binzacherweg 23a, Niederweningen  - bisher
Kalberer Lukas 1967 Gemeindeschreiber  Vogelacherstrasse 14a, Niederweningen - bisher
Manser Marcel  1975 Controller In Hintereichen 5, Niederweningen  - bisher
Sutter Sialm Barbara  1971 Informatikerin Vogelacherstrasse 8, Niederweningen  - bisher
Wdowik Alexandre (Alex)  1973 Betriebswirtschafter  Binzacherweg 38, Niederweningen Die Mitte neu
Präsidium          
Kalberer Lukas  1967 Gemeindeschreiber Vogelacherstrasse 14a, Niederweningen - bisher

Schulpflege Wehntal (7 Mitglieder inkl. Präsidium) 

Name Vorname (Rufname) Jahrgang Beruf Adresse Partei bisher/neu
Franzen Ann Barbara (Barbara)  1964 Kunsthistorikerin Vorderegg 16, Niederweningen  FDP bisher
Köppel Nerina (Nenna)  1981 - Chlupfwiesstrasse 36, Oberweningen  - bisher
Rossi Miro 1981 Institutionsleiter Tannrietlistrasse 18, Niederweningen  - bisher
Senn Gabriela  1964 Kaufmännische 
Angestellte
Binzacherweg 27a, Niederweningen  - bisher
Präsidium          
Franzen Ann Barbara (Barbara)  1964 Kunsthistorikerin  Vorderegg 16, Niederweningen  FDP bisher

Reformierte Kirchenpflege Wehntal (7 Mitglieder inkl. Präsidium) 

Name Vorname (Rufname) Jahrgang Beruf Adresse Partei bisher/neu
Both Michael Franz (Franz) 1966 Diplom. Mathematiker  Vorderegg 4, Niederweningen  - bisher
Hartmann Christine 1974 Primarlehrerin  Hüsliweg 16, Niederweningen  - bisher
Schäuble Beatrice  1973 Kaufmännische Angestellte  Im Bungert 15, Schöfflisdorf - bisher
Weiss-Fisler Susanne 1974 Projektleiterin  Mülirebenstrasse 6, Schöfflisdorf  - bisher
Präsidium          
Weiss-Fisler Susanne 1974 Projektleiterin Mülirebenstrasse 6, Schöfflisdorf  - bisher

In Anwendung von §53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) können innert einer Frist von 7 Tagen, d.h. bis spätestens 17. November 2025, 12:00 Uhr die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Niederweningen (wahlleitende Behörde), Alte Stationsstrasse 19, 8166 Niederweningen eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte (VPR)). Nach Ablauf dieser zweiten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden. 

Für den Gemeinderat und die Rechnungsprüfungskommission Niederweningen ist jede stimmberechtigte Person wählbar, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Niederweningen hat. Für die Schulpflege Wehntal ist jede stimmberechtigte Person wählbar, die ihren politischen Wohnsitz in der Schulgemeinde (Niederweningen, Oberweningen, Schleinikon, Schöfflisdorf) hat. Für die Reformierte Kirchenpflege Wehntal sind Mitglieder der Zürcher Landeskirche mit Wohnsitz im Kanton Zürich wählbar. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und, sofern vorhanden, mit der Parteizugehörigkeit auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich kann der Rufname angegeben werden. 

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Urnenwahl wird mit einem gedruckten Wahlzettel durchgeführt, wenn gleich viele oder weniger Personen vorgeschlagen wurden, als Stellen zu besetzen sind. Ansonsten wird ein leerer Wahlzettel mit einem Beiblatt gemäss § 61 GPR verwendet. Die Namen der vorgeschlagenen Personen werden auf dem Wahlzettel oder dem Beiblatt in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis zehn Tage nach dem ersten Wahlgang können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden. 

Formulare für die Wahlvorschläge können auf www.niederweningen.ch und der Gemeindeverwaltung Niederweningen bezogen werden. 

Gegen die Anordnung der Wahl des Gemeinderates, der Rechnungsprüfungskommission und der Schulpflege Wehntal kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen ((§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstr. 24, 8157 Dielsdorf, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist. 

Gegen die Anordnung der Wahl der reformierten Kirchenpflege Wehntal kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) bei der Bezirkskirchenpflege Dielsdorf, c/o Eberhard Walther, Neuwiesstrasse 7, 8113 Boppelsen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.