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Sicherheit

Böllerschüsse

Das Abfeuern von Böllerschüssen, z.B. bei Hochzeiten oder Veranstaltungen hat eine langjährige Tradition. Bei einer Hochzeit werden traditionsgemäss sieben Mal sieben Böllerschüsse abgefeuert.

Sie erfolgen am Hochzeitstag mit

  • zwei Serien zwischen 07:00 Uhr und 07:30 Uhr
  • drei Serien vor dem Kirchgang (halbe Stunde vor Kirchenbeginn)
  • zwei Serien beim Verlassen der Kirche (eine Stunde nach Kirchenbeginn für ungefähr eine Stunde)

Der Gemeinderat Niederweningen unterstützt die Erhaltung dieser langjährigen Tradition. Die Gemeinde informiert die Bevölkerung mittels E-Mailversand, Neuigkeiten auf der Website sowie Beiträgen auf Socialmedia. Bitte melden Sie sich bei der Abteilung Bevölkerungsdienste, falls Sie auf den E-Mail Verteiler aufgenommen werden möchten. 

Defibrillatoren-Netz

Wusstest du, dass die Gemeinde Niederweningen mehrere eigene Defibrillatoren besitzt? Diese AEDs (automatisierte externe Defibrillatoren) können im Notfall Leben retten – jede Sekunde zählt! 

Hier stehen unsere Defis aktuell:

  • Badi Sandhöli (Sommerhalbjahr)
  • Gemeindeverwaltung (Herbst/Winterhalbjahr, während Öffnungszeiten)
  • Schützenhaus (nur bei Reservation)
  • Gemeindesaal (nur bei Reservation)
  • Oberer Hüsliweg – zwischen Nr. 12 und 14 (öffentlich zugänglich)
  • Gupfenstrasse – zwischen Nr. 31 und 33 (öffentlich zugänglich)

Alle öffentlich zugänglichen Defibrillatoren (auch solche, die während Öffnungszeiten verfügbar sind) findest du auf der Defikarte der Schweiz. 

Jodtabletten

Bei einem Kernkraftwerksunfall kann radioaktives Jod freigesetzt werden, welches sich in der Schilddrüse anreichert und langfristig Krebs verursachen kann. Zur Vorbeugung nimmt man rechtzeitig nicht-radioaktive Jodtabletten ein, die die Schilddrüse schützen. Jodtabletten dürfen nur auf Anordnung der Behörden eingenommen werden und werden Haushalten im Umkreis von 50 km um Schweizer Kernkraftwerke vorverteilt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der Jodtabletten.

Notfalltreffpunkt

Wenn Sie im Ereignisfall Unterstützung benötigen (zum Beispiel bei lang andauernden Stromausfällen, Kommunikationsausfall, Evakuation usw.), ist der Notfalltreffpunkt beim Gemeindehaus, Alte Stationsstrasse 19 Ihre erste Anlaufstelle.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website Notfalltreffpunkt

Parkieren (Ordnungsbussen)

Gemäss Polizeiverordnung dürfen Fahrzeuge, Anhänger und dergleichen ohne Bewilligung nicht länger als 72 Stunden ununterbrochen auf öffentlichem Grund stehen gelassen werden. Signalisierte Parkzeitbeschränkungen bleiben vorbehalten. Übertretungen werden gemäss Ordnungsbussenverordnung gebüsst. 

Plakate

Private Plakate

  • ohne Bewilligung der Gemeinde, sofern sie nicht auf öffentlichem Grund stehen
  • Voraussetzung ist die Zustimmung des Grundeigentümers bzw. Pächters
  • keine Sicht-/Verkehrsbehinderung
  • Verbot: Blink-/LED-Plakate
  • für langfristige Installationen (über 2 Monate) ist die Abteilung Bau zu kontaktieren

Gewerbliche Plakate (Banner, Kundenstopper, Werbeflaggen etc.)

  • gewerbliche Plakate müssen einmalig von der Abteilung Bevölkerungsdienste bewilligt werden
  • bei Änderungen bezüglich Grösse und/oder Standort ist eine erneute Bewilligung erforderlich 
  • für langfristige Installationen (über 2 Monate), ist die Abteilung Bau zu kontaktieren

Gemeindeeigene Plakatständer

Gesetzliche Grundlage

Sicherheitsdienst

Im gesamten Gemeindegebiet ist ein externer Sicherheitsdienst im Einsatz, der durch regelmässige Kontrollrundgänge zur Wahrung von Sicherheit und Ordnung beiträgt. Die geschulten Mitarbeitenden des Sicherheitsdienstes sind regelmässig in den öffentlichen Bereichen unterwegs und haben dabei ein wachsames Auge auf mögliche Gefahren oder ungewöhnliches Verhalten. Zudem darf der Sicherheitsdienst Ordnungsbussen für den ruhenden Verkehr ausstellen.